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Stellungnahme des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission

01.09.2020

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Fragestellung

Sind Schwimm- und Badebecken beziehungsweise Schwimm- und Badeteiche eine mögliche Infektionsquelle für die Übertragung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2?

Zusammenfassung

Das Wasser in konventionellen Schwimmbädern (Frei- oder Hallenbäder) unterliegt einer ständigen Aufbereitung. Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bietet einen weitreichenden Schutz, auch vor unbekannten Organismen und chemischen Stoffen. Filtration und Desinfektion sind wirksame Verfahren zur Inaktivierung von eingetragenen Mikroorganismen (z. B. Bakterien und Viren). Das Wasser in Bädern mit biologischer Aufbereitung enthält kein Desinfektionsmittel, daher geht von derartigen Bädern ein gewisses Infektionsrisiko aus, auf welches der Badegast generell vor Ort hingewiesen werden sollte.

Die Morphologie und chemische Struktur von SARS-CoV-2 ist anderen Coronaviren sehr ähnlich, bei denen in Untersuchungen gezeigt wurde, dass Wasser keinen relevanten Übertragungsweg darstellt. Diese behüllten Viren sind durch Desinfektionsverfahren leichter zu inaktivieren als Noroviren oder Adenoviren.

Wasseraufbereitung in konventionellen Bädern

Badbesucher können Infektionserreger über Schmierinfektionen, durch Tröpfcheninfektionen oder über den direkten Eintrag in das Badewasser übertragen. Grundsätzlich sollten Personen, die an einem akuten Infekt der Atemwege oder an einer Durchfallerkrankung leiden, Schwimmbäder nicht besuchen, um andere Badbesucher nicht zu gefährden. Dies gilt völlig unabhängig davon, um welche potenziellen Krankheitserreger es sich im Einzelnen handelt. Durch regelmäßige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Umfeld des Beckens und im Sanitärbereich wird eine Reduktion eventuell eingebrachter potenzieller Krankheitserreger (Bakterien und Viren) erreicht. Dem Schwimmbeckenwasser selbst wird ein Desinfektionsmittel (in der Regel Chlor) zugesetzt, das in das Beckenwasser eingebrachte potenzielle Krankheitserreger inaktiviert oder abtötet. Behüllte Coronaviren sind hierbei besonders leicht zu inaktivieren. In konventionellen Schwimmbädern sollte insgesamt die Empfehlung des Umweltbundesamtes „Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung“ beachtet werden.

Wasseraufbereitung in Bädern mit biologischer Aufbereitung

Das Wasser in Bädern mit biologischer Aufbereitung enthält kein Desinfektionsmittel. Dort erfolgt die Verminderung der Konzentration eingebrachter Bakterien oder Viren durch natürliche Reinigungs- und Abbauprozesse sowie durch Filtration. Eingebrachte potenzielle Krankheitserreger überleben daher länger im Wasser als bei einem konventionellen Bad. Für Bäder mit biologischer Aufbereitung sollte die Empfehlung des Umweltbundesamtes „Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche (künstliche Schwimm- und Badeteichanlagen)“ beachtet werden.

Personal in Bädern

Um eine Übertragung von Mensch zu Mensch zu verhindern, erfordert die aktuelle Situation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bädern - so wie für andere Unternehmen auch - vor allem einen verantwortungsvollen Umgang mit der individuellen Hygiene.

Fazit

Eine Übertragung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 erfolgt nach derzeitigem Wissensstand vor allem über den direkten Kontakt zwischen Personen oder kontaminierte Flächen. Die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung im Schwimmbad ist daher mit anderen Orten im öffentlichen Raum vergleichbar.

Schwimm- und Badebeckenwasser wird in Deutschland entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufbereitet und desinfiziert. Bei Bädern, die normgerecht gebaut und betrieben werden, in denen die Wasseraufbereitung den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und bei denen insbesondere die Durchströmung, Aufbereitung und Betriebskontrolle normgerecht erfolgen, kann davon ausgegangen werden, dass eine hygienisch einwandfreie Wasserbeschaffenheit erzielt wird und das Schwimm- und Badebeckenwasser gut gegen alle Viren, einschließlich Coronaviren, geschützt ist. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Schwimmbad strikt eingehalten werden.

Von Bädern mit biologischer Aufbereitung geht, verglichen mit konventionell aufbereiteten Bädern grundsätzlich ein höheres Infektionsrisiko aus, auf welches der Badegast vor Ort hingewiesen werden sollte.

Autor: Umweltbundesamt

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